Antiheberventil
Ein Ventil (lat. ventus‚ Wind‘) ist ein Bauteil zur Absperrung oder Steuerung des Durchflusses von Fluiden. Ein Antiheberventil (auch: Heberschutzvenitl, Hebersicherung, Leerhebersicherung) ist eine Sicherheitseinrichtung gegen das Auslaufen (Aushebern) Ihres Heizöltanks. Solch ein Ventil ist immer dann erforderlich, sollte sich der maximale Füllstand des Tanks oberhalb des tiefsten Punktes der Ölleitung befinden. Hier besteht die Möglichkeit, dass im Falle eines Lecks in der Ölleitung das Heizöl aus dem Tank austritt. Auch ist solch ein Ventil erforderlich, wenn sich die entsprechende Ölleitung nicht über einem im Hausbau üblichen Betonboden (z.B. Lehmboden oder Kopfsteinpflaster) befinden. Ein Antiheberventil öffnet sich nur, wenn die Pumpe des Brenners aktiv Öl anzieht und schließt automatisch, wenn der Brenner nicht arbeitet und der von der Pumpe erzeugte Unterdruck in der Ölleitung fehlt.
Derzeit existieren drei verschiedene zugelassene Arten von Antiheberventilen auf dem Markt:
- Kolbenantiheberventil
- Membranantiheberventil
- Magnetventil
Kolben- und Membranventile gehören zu den mechanisch wirkenden Ventilen. Der von der Brennerpumpe erzeugte Unterdruck wirkt gegen den Kolben bzw. die Membran des Ventils und öffnet so die Ölleitung. Das Heizöl kann in Richtung Brenner fließen. Schaltet der Brenner wieder ab, fehlt der Unterdruck in der Leitung und der Kolben bzw. die Membran verschließt die Ölleitung wieder. Da durch dieses Prinzip der hydraulische Widerstand innerhalb der Ölleitung erhört wird, können mechanisch wirkende Ventile mit einer festen oder individuell einstellbaren Absicherungshöhe eingebaut werden. So wird gewährleistet, dass keine Probleme mit der Heizung entstehen.
Magnetventile gehören zu den elektromagnetischen Ventilen. Sie werden mit der Steuerung des Brenners parallel geschaltet und immer dann elektrisch geöffnet, wenn sich die Brennerpumpe einschaltet. Da hier keine weiteren mechanischen Einflussfaktoren hinzukommen, ist eine Einstellung der Absicherungshöhe nicht erforderlich.
Der Gesetzgeber sieht sowohl bei Neuanlagen (TRwS 791-1 8.6 Abs. 1) als auch bei Bestandsanlagen (TRwS 791-2 8.6) Antiheberventile vor. Das bedeutet, dass auch Betreiber einer bestehenden Heizölanlage solch ein Antiheberventil nachrüsten müssen, sollte der maximale Füllstand des Tank oberhalb der tiefsten Stelle der Ölleitung liegen.