Klima-Paket der Bundesregierung – was nun?

Am 20. September 2019 hat das Bundeskabinett ein neues Klima-Paket beschlossen. Auch die Betreiber einer Ölheizung sind hiervon betroffen und fühlen sich derzeit schnell verunsichert. D&B Tankschutz möchte die derzeit wichtigsten Fragen beantworten.

Was besagt das Klima-Paket zu Ölheizungen?

Für Sie als Betreiber einer Ölheizung ändert sich bis Ende 2025 erst einmal nichts. Sie können bis zu diesem Zeitpunkt jederzeit Ihre momentane Heizung gegen ein neues Öl-Brennwertgerät austauschen und auch darüber hinaus weiter betreiben. Ab 2026 ist der Austausch gegen eine neue Ölheizung nur noch in Verbindung mit erneuerbaren Energien erlaubt sein – sogenannte Hybrid-Heizungen. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um die zusätzliche Einbindung von Photovoltaik oder Solarthermie zum Heizen. Weiterhin ist der alleinige Einbau von Ölheizungen erlaubt, sollte kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden sein, oder wenn keine erneuerbaren Energien anteilig eingebaut werden können. Sollten Sie bereits eine Hybridheizung betreiben können Sie jederzeit Ihren Ölkessel gegen einen Neuen austauschen.

Des Weiteren werden fossile Kraft- und Brennstoffe (Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas) mit einem CO2-Preis beaufschlagt. Am 16. Dezember 2019 hat der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat eine Erhöhung dieses Preises beschlossen. Anfänglich ab 2021 mit 25 Euro pro Tonne CO2 bis hin zu 55 Euro pro Tonne CO2 ab 2025. Für den Kauf von Heizöl bedeutet dies eine Preissteigerung von 7,9 Cent pro Liter ab 2021 bis hin zu 17,3 Cent pro Liter ab 2025.

Hier ist bei Ihren zukünftigen Entscheidungen zu beachten, dass Sie auch bei der Umstellung auf eine Gasheizung mit dieser Preissteigerung rechnen müssen, da Erdgas ebenfalls zu den fossilen Brennstoffen zählt.

Wichtig für Sie ist aber auf jeden Fall die Aussage, dass Sie Ihre Ölheizung auch über das Jahr 2026 hinaus weiter betreiben dürfen.

Wird es eine „Abwrackprämie“ für alte Ölheizungen geben?

Das derzeitige Paket sieht keine Zuschüsse für den Austausch alter Ölheizungen, welche ausschließlich Heizöl nutzen, vor. Allerdings wird die Einbindung erneuerbarer Energien mit bis zu 30% gefördert. Die entsprechenden Förderbedingungen, z.B. durch die KfW, sind dabei zu beachten.

Worauf sollten Sie in Zukunft achten?

Generell empfehlen wir Ihnen auch jetzt schon bei einer eventuellen Modernisierung die Einbindung erneuerbarer Energien zu betrachten. Neue Brennwertgeräte verbrauchen zwar bereits deutlich weniger Heizöl und produzieren so weniger CO2, hybride Lösungen, zum Beispiel mit Photovoltaik, helfen jedoch die Klimabilanz Ihres Hauses nochmals signifikant zu senken. So ist es zum Beispiel in Baden-Württemberg bereits heute Pflicht bei Modernisierungen mindestens 15% erneuerbare Energien einzusetzen.

Auch andere Modernisierungsmaßnahmen, wie etwa die Dämmung von Außenwänden oder Dächern, können zu einer Reduzierung des klimaschädlichen CO2 führen.

Weitere Informationen rund um das Thema “Zukunft der Ölheizung” finden Sie auf den Seiten des Instituts für Wärme- und Oeltechnik (IWO) unter www.zukunftsheizen.de

Klima-Paket
auf einem Blick

Prognos-Studie zu
E-Fuels

IWO Klima-Studie
2019

Perspektiven synthetischer
Kraft- und Brennstoffe

Studie zu THG-reduzierten Kraft- und Brennstoffen

Wind- und Wärme
Modellregion F.-W.-Lübke-Koog