Sanierung von Aufzugsschächten und Maschienenräumen

Bei hydraulischen Aufzügen handelt es sich um Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (hier: Hyrauliköl), weshalb Sie als Betreiber dazu verpflichtet sind alle Vorschfiften des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) sowie der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einzuhalten.

Zu diesen Pflichten gehören:

  • dass Ihre Anlage standsicher, dicht und gegen die zu erwartenden physikalischen und chemischen Einflüsse hinreichend widerstandsfähig ist.
  • dass alle Anlagenteile vor mechanischer Beschädigung geschützt sind.
  • dass Sie ausgetretende wassergefährdende Stoffe schnell und zuverlässig erkennen können.
  • dass austretende wassergefährdende Stoffe zurückgehalten werden.

Zu Ihrer Unterstützung bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben bieten wir Ihnen verschiedene Dienstleistungen für Ihren Aufzugschacht und Maschinenraum an.

Unsere Leistungen:

  • Fachgerechte Reinigung der betreffenden Bereiche mit speziellen Reinigungsmitteln
  • Eventuelle Abdichtung vorhandener Risse mit zugelassenen Fugenmaterialien
  • Beschichten der Räume mit einem vom DIBT zugelassenen 2-K-Beschichtungssystem. Das Material ist außerdem chemikalienbeständig, bedingt rissüberbrückend und verhält sich elastisch bei Bewegungen im Untergrund
  • Alternativlösung: Auslegen der Räume mit einer 1,5 mm starken Schutzfolie (EOTA zugelassen) ohne besondere Anforderungen an den Zustand der Räume (z.B. hinsichtlich Risse oder alte Beschichtungen)

 

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