Wartung & Kontrolle
Der Gesetzgeber verpflichtet den Betreiber einer Tankanlage, diese regelmäßig auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen zu kontrollieren
(§46 AwSV). Neben der einfachen Sichtprüfung auf Leckagen oder Störungen bietet D&B Tankschutz den Betreibern an, ihre Anlagen durch sachkundige Mitarbeiter auf “Herz und Nieren” zu prüfen, damit sie jederzeit den technischen und rechtlichen Regeln entsprichen.
Weitere “Pflichten” als Betreiber haben wir für Sie in unserem Flyer “Aktuelle Informationen für Betreiber einer Heizölverbraucheranlage” zusammengefasst, welche Sie HIER herunterladen können.
Sollte ihre Anlage über einen elektrischen Leckanzeiger zur automatischen Erkennung von Leckagen und gleichzeitigen Alarmierung verfügen, muss dieser 1x jährlich gewartet werden. Da es sich hierbei um eine Sicherheitseinrichtung handelt, darf diese Wartung nur von einem Fachbetrieb nach §62 AwSV durchgeführt werden. Hier bietet sich ein Überwachungsvertrag mit D&B Tankschutz an. Unsere sachkundigen Mitarbeiter kommen 1x im Jahr zu Ihnen nach Hause, überprüfen ihren Leckanzeiger und führen die entsprechenden Wartungen durch.
Des Weiteren wird ihre gesamte Anlage einer Sichtprüfung unterzogen. So sind Sie rundum sicher, was die Sicherheit ihrer Anlage betrifft.
Jeder Heizöltank verfügt über einen sogenannten Grenzwertgeber. Dieser dient als Sicherheitseinrichtung gegen eine mögliche Überfüllung des Tanks.
Der Grenzwertgeber ist im Endeffekt ein Kaltleiter und nutzt das Prinzip des temperaturabhängigen elektrischen Widerstands. Über eine elektrische Verbindung mit dem Tankwagen wird der Grenzwertgeber vor der Betankung aufgeheizt. Erst nach dem “Aufheizen” und dem Erreichen eines definierten Widerstandswerts schaltet die Abfüllsicherung am Tankwagen die Pumpe frei. Erreicht das Heizöl im Tank den Kaltleiter, kühlt dieser ab und ändert schlagartig seinen elektrischen Widerstand. Diese Widerstandsänderung bewirkt, dass die Abfüllsicherung des Tankwagens die Befüllung sofort beendet.
Der Kaltleiter in einem Grenzwertgeber wird durch eine Hülse aus Metall oder Kunststoff vor Beschädigung geschützt. Grenzwertgeber, welche vor 1984 eingebaut wurden, besitzen zwei kleine Bohrungen durch die das Heizöl bei einer Überfüllung an den Kaltleiter gelangen kann. Bei dieser “alten” Bauart kann es zum sogenannten “Verpilzen” des Grenzwertgebers kommen (siehe linkes Bild). Dies geschieht hauptsächlich, wenn Tanks häufig bis zum Anschlag gefüllt werden und sich die im Tank befindlichen Rückstände an der Schutzhüle ablagern. Mit der Zeit werden die Löcher verstopft und der Kaltleiter kommt im Falle einer Überfüllung nicht mehr mit dem Heizöl in Kontakt.
Daher hat der Gesetzgeber beschlossen, dass diese alten Grenzwertgeber einmal im Jahr durch einen zertifizierten Fachbetrieb gewartet, oder durch einen neuartigen Grenzertgeber ersetzt werden müssen. Diese weisen anstatt der zwei Bohrungen einen breiten Schlitz auf, welcher nicht verpilzen kann.
Darüber hinaus sind die Betreiber von bestimmten Heizölverbrauchertankanlagen dazu verpflichtet ihre Anlagen in regelmäßige Abständen durch einen zugelassenen Sachverständigen prüfen zu lassen. Ob ihr Tank regelmäßig überprüft werden muss hängt von mehreren Faktoren, wie z.B. der Tankgröße, der örtlichen Lage oder behördlichen Auflagen, ab. Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, ob ihr Heizöl-Tank einer einer regelmäßigen Prüfung durch einen Sachverständigen unterliegt:
Bei einer sorgfältigen Überprüfung Ihres Tanks kann unser Team feststellen, ob Ihre Anlage einer weiteren Behandlung bedarf. Als zertifizierter Fachbetrieb führen wir alle Arbeiten rund um Ihren Tank schnell und unkompliziert durch. Auch die Abnahme durch zugelassene Sachverständige wird von uns ohne großen Aufwand koordiniert.